Neue .at-Domains mit ein oder zwei Stellen. Wichtiges Datum für Markeninhaber: 23. September 2016!

28.06.2016

Für .at-Domains wird es nun erstmals möglich sein, Domains mit ein oder zwei Stellen zu registrieren, also zum Beispiel 12.at, A1.at oder Ö3.at, 3.at. Es sind dabei Kombinationen aller Buchstaben, Zahlen und Umlaute möglich, was eine Gesamtzahl an möglichen Domains von 4965 ergibt.

Vorrecht für Markeninhaber

Für Inhaber von Marken ist dies höchst relevant, vor allem wenn deren Marken aus ein oder zwei Buchstaben bestehen. Um zu verhindern, dass sich Domain-Grabber die Domains mit Marken wegschnappen, hat die Registrierungsstelle für .at-Domains, die nic.at, ein dreiphasiges Sunrise-System vorgesehen, wie es sich auch in der Vergangenheit bei der Einführung neuer Domains bewährt hat:

Beginnend mit 29. August 2016 bis spätestens 23. September 2016 können Sie Ihren Anspruch ein eine Kurzdomain geltend machen, indem sie den Nachweis einer in Österreich vor dem 1. Juli 2015 und derzeit gültigen Marke erbringen – das kann eine österreichische Marke, eine EU-Marke oder eine internationale Marke mit Schutzwirkung in Österreich sein. Die Marke muss allerdings exakt der angemeldeten Domain entsprechen. Tricksereien mit Sonderzeichen sind nicht möglich, um Manipulationen zu verhindern.

Kosten der nic.at: Bearbeitungsgebühr EUR 120,– und bei Domainzuteilung zusätzlich EUR 240,–

Wir beraten Sie gerne und führen die Domainanmeldung mit Marken-Claim gerne für Sie durch.

Wenn mehrere Markeninhaber dieselbe Domain beanspruchen (vielzitiertes Beispiel: a1.at für das Telekomunternehmen A1 oder die Typenbezeichnung des Audi A1) dann wird die Domain unter diesen zwischen 10. und 21. Oktober 2016 versteigert.

Öffentliche Auktion im November

Für alle anderen Interessenten an Kurzdomains, die keine entsprechenden ein- oder zweistelligen Marken haben gibt es ab 7. November 2016 bis 6. Dezember 2016 die Möglichkeit, die verbleibenden Domains in einer öffentlichen Auktion zu ersteigern. Auch das ist für Markeninhaber relevant: Viele Unternehmen haben längere Marken und verwenden Abkürzungen ohne diese zum Markenschutz angemeldet zu haben (etwa weil diese nicht unterscheidungskräftig ist). Die Unternehmen können in dieser Phase versuchen, eine Kurzdomain zu ergattern.

Hier kann allerdings jedermann mitbieten. Mindestgebot ist EUR 72,–.

„Go live“ am 6. Dezember 2016

Danach werden die übrig gebliebenen Kurzdomains nach dem üblichen Prinzip „first come, first served“ vergeben.

Erst dann sind auch die vorher vergebenen Kurzdomains technisch erreichbar und man kann eine Webseite darüber erreichen.

Rechtsschutz

Wenn ein anderes Unternehmen Ihre Marke als Domain registriert und verwendet, stehen Ihnen zwar die allgemeinen Rechtsbehelfe offen, dies mittels Klage wegen Domain-Grabbing oder Markenverletzung, zu verfolgen. Dies ist aber häufig zeitintensiv und kostspielig; die Rechtslage bietet vor allem beim Domain-Grabbing nicht immer Schutz (zB dann wenn sich der Dritte die Domain zwar sichert, aber nicht verwendet, also keine Webseite verlinkt hat). Markeninhaber sind daher gut beraten, gleich in der ersten Sunrise-Phase zu handeln, und sich ihre Domain zu sichern.

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