Sowohl das Verletzungshaupt- als auch das Nichtigkeitsverfahren vor dem UPC umfassen einen schriftlichen Abschnitt, ein Zwischenverfahren und einen mündlichen Teil, ein Verfahren für die Zuerkennung von Schadenersatz und ein Verfahren für Kostenentscheidungen.
Das schriftliche Verfahren
Das schriftliche Verfahren vor dem UPC beginnt mit dem Austausch von Schriftsätzen und der Einreichung einer Verletzungs- oder Nichtigkeitsklage mit oder ohne Antrag auf Feststellung der Nichtverletzung. Es folgt die Klagebeantwortung der Beklagten, und der Kläger kann eine Erwiderung auf die Klageerwiderung einreichen. Der Beklagte kann auf die Erwiderung erneut antworten. Der Berichterstatter ruft dann zum Abschluss des schriftlichen Verfahrens auf.
Das Zwischenverfahren
Während des Zwischenverfahrens kommt dem Berichterstatter die Hauptrolle zu, da er die Parteien und das Gericht auf die mündliche Verhandlung vorbereitet. Der Berichterstatter kann Zwischenkonferenzen einberufen, um Klarstellungen vorzunehmen, Fragen zu beantworten oder weitere Beweismittel zu verlangen.
Die mündliche Verhandlung
Die mündliche Verhandlung folgt auf das Zwischenverfahren. Die Parteien tragen ihre Argumente mündlich vor und richten Fragen an Zeugen und Sachverständige. Das Gericht kann auch die Zeugen und Sachverständigen vernehmen. Die mündliche Verhandlung sollte innerhalb eines Tages abgeschlossen sein, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.
Das Verfahren zur Festsetzung von Schadenersatz
Dieses Verfahren wird in der Regel getrennt durchgeführt. Es umfasst die Festsetzung der Höhe der Entschädigung. In dem Antrag kann auch beantragt werden, der obsiegenden Partei Zugang zu Informationen über Gewinne und Verstöße zu gewähren.
Das Verfahren für Kostenentscheidungen
Es kann ebenfalls gesondert durchgeführt werden und legt die Kosten fest, die dem Gericht durch das Verfahren entstehen.