Zwangslizenz per EV: Merck darf Aids-Medikament weiter verkaufen

06.09.2016

Der Blick nach Deutschland ist gerade spannend: Beim deutschen Bundespatentgericht ist eine Klage anhängig, mit der die Erteilung einer Zwangslizenz am europäischen Patent 1 422 218 des japanischen Pharmaunternehmens Shionogi & Co. Ltd begehrt wird. Das kennt man aus Indien, für Deutschland ist das (fast) Neuland!

Kläger der Zwangslizenzklage ist der US-Konzern Merck & Co., der ein HIV/ AIDS-Medikament mit dem Wirkstoff Raltegravir, einem Integrase-Inhibitor vermarktet. Integrase-Inhibitoren werden zur Behandlung der HIV-Infektion verwendet. Sie verhindern den Einbau der DNA des Virus in die DNA menschlicher Zellen.

Die Patentinhaberin Shionogi ist der Ansicht, dass Merck ihr Patent verletze und hat deshalb ihrerseits auf Unterlassung geklagt. Merck hat daraufhin beim Bundespatentgericht Klage auf Erteilung einer Zwangslizenz an dem Patent erhoben, die ihr die Benutzung des HIV/AIDS-Medikaments gegen Zahlung einer angemessenen Lizenz ermöglichen würde.

Darüber hinaus hat Merck die vorläufige Anordnung der Benutzungserlaubnis für Raltegravir mittels einstweiliger Verfügung begehrt (GZ 3 LiQ 1/16). In diesem Eilverfahren hat das Bundespatentgericht nun am 31. August 2016 tatsächlich entschieden, Merck einstweilen die Benutzung des Patents für Isentress® in Deutschland zu gestatten.

Das Bundespatentgericht ist aufgrund eines Sachverständigengutachtens zu der Auffassung gelangt, dass das Medikament von bestimmten Gruppen HIV-infizierter und/oder an AIDS erkrankten Patienten aus medizinischen Gründen benötigt werde und diese nicht ohne erhebliche gesundheitliche Risiken auf andere Präparate ausweichen könnten. Dies gelte insbesondere für Schwangere, Säuglinge und Kinder sowie langjährig gegen HIV behandelte Patienten. Durch eine effektive Absenkung der Viruslast werde eine mögliche Ansteckungsgefahr für Dritte verringert. Damit sei ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz gegeben. Auch die weiteren Voraussetzungen der Erteilung einer Zwangslizenz lägen vor.

Die vorliegende Entscheidung ist die erste des Bundespatentgerichts auf Erteilung einer Zwangslizenz in einem Provisorialverfahren. Das Hauptverfahren ist weiterhin anhängig.

Set your categories menu in Header builder -> Mobile -> Mobile menu element -> Show/Hide -> Choose menu