Von der coolen Geschäftsidee zur guten Investition

Die Startup-Szene hat in den letzten Jahren auch in Österreich einen bedeutenden Aufschwung erfahren. Entwicklungen rund um die Themen Crowd Funding, gründungsprivilegierte GmbHs, und gute Förderbedingungen am Wirtschaftsstandort Österreich haben diese Entwicklung stark beeinflusst. Fernsehshows wie das BBC-Format „Dragon’s Den“ und das österreichische Pendant „2 Minuten 2 Millionen“ auf Puls4 tun ihr Übriges zu diesem Hype.

Immer öfter investieren Industriebetriebe in Startups oder suchen die Zusammenarbeit mit Startups. Dies liegt wohl daran, dass starre, hierarchische Strukturen in großen Unternehmen selten der richtige Nährboden für Innovation sind. Planungshorizonte auf Jahresbasis kombiniert mit entsprechender Bürokratie können der Innovationskraft und Flexibilität von Startups, die in lockerer „Garagen-Atmosphäre“ gedeihen, nur selten die Stirn bieten. Eine Zusammenarbeit von etablierten Industriebetrieben und Startup-Gründern kann durchaus gut funktionieren. Damit es zu einer Win-Win Situation kommen kann, gilt es jedoch einige wichtige Punkte zu berücksichtigen.Viele Fehler, die dazu führen, dass Investoren am Ende nicht in Startups investieren, werden oft bereits im Zuge der Gründung von Startups begangen. Startups sollten sich daher nicht nur darüber Gedanken machen, ob es einen Markt für die Geschäftsidee gibt, sondern vor allem auch darüber wie die Idee geschützt werden kann. Es ist zwar allgemein bekannt, dass in ein Unternehmen nur investiert wird, wenn es eine innovative Technologie besitzt und sich in einem Wachstumsmarkt befindet. Dass es aber auch darauf ankommt, das Unternehmen gegen eine Unterlaufung durch die Konkurrenz abzusichern, wird nicht selten zu spät erkannt.

Das wertvollste Gut des Gründers ist und bleibt seine Geschäftsidee. Damit die Geschäftsidee umgesetzt werden kann, muss sie aber offenbart werden und genau das birgt hohe Risiken in sich. Primäres Ziel des Gründers sollte daher sein, die Geschäftsidee und das damit verbundene Know-how im weitest möglichen Umfang zu schützen. Schutzrechte wie etwa ein Patent, ein Geschmacksmuster oder Marken sind probate Mittel, um Dritten verbieten zu können, die Innovation zu nutzen. Mit Geschäftspartnern können Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnet werden. Gründer sollten sich darüber im Klaren sein, dass für die Erlangung der meisten Schutzrechte das Neuheitserfordernis gilt und beispielsweise Patente dann nicht mehr erteilt werden können, wenn der Erfinder seine Erfindung der Öffentlichkeit bereits vor der Patentanmeldung offenbart hat.

Ein Patentrezept für den optimalen Schutz von Innovation gibt es leider nicht, es gilt vielmehr jede Geschäftsidee einzeln zu prüfen und Geschäftsideen nicht zu offenbaren, solange die entsprechenden Vorkehrungen zum Schutz derselben nicht getroffen sind. Eine umfangreiche und fundierte Beratung von Gründern in einem frühen Stadium ist unerlässlich. Beim Schutz von Erfindungen kann ein unüberlegter Schritt fatale Folgen haben. Eines sollte stets bedacht werden: Ein fehlendes oder schlecht formuliertes Schutzrecht kann im schlimmsten Fall über Millionen entscheiden.