Tatsächlich: Deutsche Durchführungsgesetze zum EU-Einheitspatent gestoppt

Tatsächlich hat die FAZ berichtet, dass ein privater Kläger Verfassungsbeschwerde gegen die deutschen Gesetze zum EU-Gemeinschaftspatent erhoben hat. Da das Verfassungsgericht diese Beschwerde offenbar für nicht völlig aussichtslos hält, hat es den Bundespräsidenten gebeten, die Unterfertigung der Gesetze auszusetzen.

Da Hoheitsrechte auf das einheitliche Patentgericht als internationale Organisation übertragen würden, sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Bei der Abstimmung im Bundestag waren jedoch nur 35 der 630 Abgeordneten anwesend.

Das Einheitspatentsystem startet erst, wenn zehn Mitgliedsstaaten sie ratifiziert haben. Darunter müssen auch die drei Länder mit den meisten Patenten sein: Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Trotz des Brexit hatte Großbritannien im November 2016 verkündet, sich weiterhin am Gemeinschaftspatent zu beteiligen. Die Verzögerung der Ratifizierung durch Deutschland dürfte den Beginn des Einheitspatents und des Einheitspatentgerichts weiter verzögern.