Österreich will es wissen: Laufzeit von Schutzzertifikaten zum EuGH

30.10.2014

Schon länger rätselt die Pharmapatent-Community, ob ein Schutzzertifikates für Arzneimittel für den Zeitraum der Arzneimittelzulassung bis zum Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft oder bis zum Wirksamwerden der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft bestimmt wird (also ihrer Zustellung). Danach berechnet sich die Laufzeit eines Schutzzertifikates.

Die europäischen Mitgliedsstaaten haben eine uneinheitliche Praxis (siehe GEISTWERT Blog). Daraus resultiert eine um einige Tage unterschiedliche Patentlaufzeit in den einzelnen Ländern.

Das Oberlandesgericht Wien hat diese Frage nun zu C-471/14 (Seattle Genetics) dem EuGH zur Klärung vorgelegt (OLG Wien am 2. 10. 2014 zu 34R87/14k).

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