„My Taxi“ darf keine Marke für Taxitelefon sein, aber doch für Taxi-App

Die Marke My Taxi ist beschreibend für „Telefonvermittlung im Rahmen eines Call Centers, nämlich Übermittlung von Telefonanrufen zur Taxivermittlung“.

Sie kann aber für andere Dienstleistungen, nämlich „Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten und der Durchführung von Veranstaltungen zur Unterhaltung“ registriert werden.

Aber: Auch für eine App ist das (übersetzt lautende) Zeichen „mein Taxi“ nicht glatt beschreibend, weil es vielschichtig ist und etwa auch auf ein Computerspiel oder eine Datensammlung zu Taxiunternehmen hindeutet, und sich damit für das Publikum nicht sofort und ohne Denkprozess oder Interpretationsaufwand ein konkreter und direkter Bezug zwischen dem Zeichen und den charakteristischen Eigenschaften des damit bezeichneten Programms, das eine Telefonverbindung zum nächstgelegenen freien Taxi herstellt und das dem Taxilenker den Standort des Anrufers anzeigt herstellen lässt. (OGH am 23. 4. 2014, 4Ob49/14f  – zum Entscheidungstext)