GEISTWERT @ GDC: VGBA Frühstück

Vielen Dank an Kabam Inc. für die Gastfreundschaft beim heutigen Video Game Bar Association Frühstück und vor allem für die großartige Gelegenheit, sich mit anderen Gaming-Anwälten austauschen zu können! Die Podiumsdiskussion hat jedenfalls zum Nachdenken angeregt: Wer hätte auch gedacht, dass das europäische „Moral Rights“ Konzept sowie die dazu gehörige Doktrin der „unrechtmäßigen Bereicherung“ samt einer Interessensabwägung einen derartigen Anklang bei den US Kollegen finden würde, wenn es um die Verwendung der sogenannten „Likeness“ von bekannten Personen in Games geht – man denke zB an die Verwendung des 3D Modells eines Profi-Footballspielers in einem American Football-Game.

Das österreichische Pendant ist übrigens der sogenannte „Bildnisschutz“ gemäß § 78 UrhG. Auch wenn in diesem Zusammenhang oft vom „Recht am eigenen Bild“ gesprochen wird, erstreckt sich dieser Schutz auch auf andere mögliche Identifikationsmerkmale – wie zB die menschliche Stimme. Und hier schließt sich der Kreis: Ein weiteres Thema bei der Podiumsdiskussion waren die sogenannten „Sound-alikes“, und zwar nicht nur von (berühmten) Stimmen, sondern auch von speziellen Arten, wie gewisse Musiker ihr Instrument spielen.

Am allerwichtigsten jedoch war, dass das VGBA Treffen heute nicht nur klar gezeigt hat, dass das Anwaltsdasein Spass macht, sondern auch, dass Anwälte tatsächlich lustige Leute sind!