GEISTWERT @ aws: Intellectual Property Frühstück

Know-How-Schutz, Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz: ist das machbar?

aws hat im Rahmen der Nationalen Kontaktstelle für Wissenstransfer und Geistiges Eigentum NCP-IP ua mit GESITWERT zum Intellectual Property Frühstück [Link] geladen:

Die Geheimhaltung von business-relevantem Know-How, also verwertbarer technischer oder kommerzieller Information, zählt zu einem der wichtigsten Instrumente des strategischen Schutzes Geistigen Eigentums. Aktuelle Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stärken die Position der Unternehmen, stellen diese aber auch vor neue juristische, technische und organisatorische Herausforderungen.

GEISTWERT’s Juliane Messner und Max Mosing haben vor mehr als 60 interessierten Teilnehmern einen Überblick über die Bereiche und das Verhältnis zwischen

  • den neuen Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG);
  • dem Patentschutz;
  • dem Urheberrechtsschutz; und insbesondere
  • dem Datenschutzrecht, insbesondere nach der DSGVO.

gegeben und zur Diskussion angeregt.

Zentraler Diskussionspunkt war die Definition: Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die (i) geheim ist, weil sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen zu tun haben, allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, (ii) von kommerziellem Wert ist, weil sie geheim ist, und (iii) Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, welche die rechtmäßige Verfügungsgewalt über diese Informationen ausübt.

Wichtigstes Ergebnis: es bedarf einer klaren Strategie und einer individuelle Beurteilung im Einzelfall, welche Schutzinstrumentarien für die jeweiligen Innovationen sinnvoll bzw. optimal sind. Dazu bedarf es einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Technik (unter anderem Patent), Organisation/ Business (insbesondere hinsichtlich der möglichen Schutzmaßnahmen) und Recht.

Aus Sicht von GEISTWERT kann aus erfolgreichen DSGVO-Projekten, insbesondere zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), auch sehr viel für Geheimnisschutz-Projekte, insbesondere zu den den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen, gewonnen werden.