Brexit – was nun im IP / IT?

29.06.2016

Das Volk des Vereinigten Königreiches (UK) hat abgestimmt. Es wird aber noch viel Zeit vergehen, bis Brexit durchgeführt werden wird. Wir werden sehen…

Wie dem auch sei – was würde Brexit für ihr IP/IT bedeuten? Hier eine erste kurze Analyse:

Patente:

Die gute Nachricht zuerst: Für die europäischen Patente (EPs) wird sich nichts ändern. EPs fallen nicht unter die Regeln der EU, sondern unter die sogenannte europäische Patentkonvention (EPC): Das europäische Patentamt ist keine EU-Institution. Daher werden EPs, die auch in Großbritannien gelten, weiterhin in UK in Kraft sein.

Das Schicksal des sogenannten Einheitspatentes ist allerdings unklar. Dies ist ein einheitliches Patent für fast alle Mitgliedstaaten der EU. UK sollte eigentlich in naher Zukunft die entsprechende Vereinbarung betreffend den Gerichtshof für das Einheitspatent unterfertigen – das auch einen Gerichtshof in London vorsieht –, aber das wird nun wohl nicht passieren, obwohl mit der Unterschrift UKs dieser Vertrag und die Verordnung betreffend das Einheitspatentes in Kraft treten würden. Die übrigen Mitgliedstaaten werden daher eine neue Vorgehensweise vereinbaren müssen, um diese Verordnung und die Vereinbarung in Kraft treten zu lassen. Zumindest sind die Regeln über das Einheitspatent bisher noch in keinem Land in Kraft, und es gibt daher auch kein erteiltes oder angemeldetes Einheitspatent.

Marken und Designs:

Marken sind im UK entweder über nationale UK Registrierungen oder über EU-Marken geschützt. Für erstere ändert sich nichts. EU-Marken würden im Falle eines Brexit für UK wegfallen; es gäbe dann keinen Schutz mehr in UK für diese Marken. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass Übergangsbestimmungen verhandelt werden und es eine Möglichkeit geben wird, den UK betreffenden Teil der EU-Marke in eine nationale UK-Marke umzuwandeln. Allerdings wird dafür wohl eine Gebühr verlangt werden.

Aber auch damit wären noch nicht alle rechtlichen Fragen gelöst, beispielsweise wird es Probleme mit der Benutzungschonfrist geben, insbesondere wenn die 5-Jahres-Frist zur Benutzung einer Marke durch diese Umwandlung unterbrochen wird, und es keine ernsthafte Benutzung der Marke in UK gibt.

Es kann daher durchaus Sinn machen, zu Sicherheit bei zukünftigen EU-Markenanmeldungen zusätzlich auch UK-Marken anzumelden.

Ähnliches gilt auch für Designs (Geschmacksmuster), also nationale UK-Designs und registrierte Gemeinschaftgeschmacksmuster.

Datenschutz:

Die Datenschutzgrundverordnung wird in der EU am 25.05.2018 in Kraft treten. Solange UK auch nach diesem Datum Mitglied der EU ist, wird diese Verordnung auch auf Bürger bzw. Unternehmen in UK anwendbar sein. Das bedeutet etwa, dass auch die Strafbestimmungen bei Verstößen anwendbar sind, und zwar in der Höhe von 4 % des weltweiten Umsatzes oder EUR 20 Millionen – welcher Betrag noch immer höher ist.

Es ist allerdings derzeit unklar, ob UK den hohen Level des Datenschutzes der EU beibehält. Derzeit und auch unter der neuen Verordnung dürfen bspw Unternehmen nur dann persönliche Daten in ein Land außerhalb der EU transferieren, wenn dieses Land von der europäischen Kommission als „sicheres Drittland“ angesehen wird.

Dabei stellt sich die Frage: Wird UK nach dem Brexit als ein derartiges „sicheres Drittland“ angesehen werden? Wenn nicht, würde das erhebliche Auswirkungen auf den Datentransfer zwischen der EU und UK haben.

Urheberrecht:

Es gibt zwar kein EU-weites, einheitliches Urheberrecht, allerdings ist das UK Urheberrecht in vielen Bereichen über EU Richtlinien harmonisiert. Diese Standards würden so lange gelten, als das UK Parlament nicht andere Gesetze erlässt.

Verträge betreffend IP:

In diesem Zusammenhang werden sich zahlreiche Probleme ergeben – zu zahlreich, um diese hier zu behandeln. Nur als Einordnung: Was passiert mit Verweisen in Verträgen auf EU-Recht?

Bei Erstellung von internationalen Verträgen wird man sich auch eine „Brexit Klausel“ überlegen müssen

Gerichtsentscheidung:

Mit Wirksamkeit des Brexit würde eine Gerichtsentscheidung aus einem anderen EU Staat mit grenzüberschreitender Wirkung in UK ihre Wirkung verlieren. Eine solche Entscheidung könnte ihn UK dann nicht vollstreckt werden.

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