Bericht vom AIPPI Kongress 2018

Der alljährliche Kongress der AIPPI fand diesmal in Cancun statt. Rund 1.300 Teilnehmer machten sich auf die zumeist weite Reise nach Mexiko, um sich über jüngste Entwicklungen im geistigen Eigentum auszutauschen und gemeinsam an den Grundlagen künftiger Harmonisierung in der internationalen Gesetzgebung zu arbeiten.

Letzteres geschieht durch Diskussion und Abstimmung über gemeinsame Resolutionen. Und gerade hier kam es zu einem in der Geschichte der AIPPI vollkommen neuen Ereignis: Die Teilnehmer sprachen sich mehrheitlich für die Verschiebung einer gemeinsamen Resolution zu Diensterfindungsvergütung aus. Die Diensterfindungsvergütung spielt in das Arbeitsrecht hinein, sohin in einen Bereich, der traditionell nicht zur IP zählt, und ist international in keiner Weise harmonisiert. So gibt es das Institut der Diensterfindung nicht einmal in allen Ländern. Die Delegierten stimmt daher mit großer Mehrheit dafür, vorerst keine Resolution zu beschließen.

Ganz anders dagegen zum spannenden Thema des Geschmacksmusterschutzes für Teile. Hier fanden die Delegierten zu einer klaren Resolution, welche Empfehlungen zu den Anforderungen an den vorbekannten Formenschatz, die Designdarstellung und den Eingriff abgibt.

Ebenfalls große Zustimmung fand das Harmonisierungsziel zur gemeinschaftlichen Verantwortlichkeit von mehreren IP-Verletzern. Das Thema ist besonders bei international arbeitsteiligem Vorgehen bedeutend, welches erst gemeinsam zur Patentverletzung führt, was etwa dann der Fall sein kann, wenn ein Unternehmen mehrere Beteiligte lediglich steuert, ohne selbst patentverletzend zu handeln.

Einen wahren Durchmarsch erlebte hingegen die Pharma- und Biotech-Resolution, die ohne weitere Änderungen nahezu einstimmig angenommen wurde: Post filing data soll für die Beurteilung des erfinderischen Schritts herangezogen werden können, insbesondere wenn die Daten jene Effekte weiter unterstützen, die bereits in der Anmeldung ersichtlich waren.

Die Arbeiten an der Resolution zu 3D-Marken waren gekennzeichnet von den Diskussionen um den „wesentlichen Wert“ einer Form als Nichtigkeitsgrund. Österreich war zusammen mit Deutschland, Ungarn, Spanien und UK für eine Abschaffung dieses Nichtigkeitsgrundes, der dazu führen könnte, dass gerade „gute Designs“ vom Schutz ausgeschlossen sind. Diese Ansicht hat sich letztlich auch durchgesetzt, wobei dort, wo nationale Gesetze die Nichtigkeit von 3D-Marken aus diesem Grund vorsehen, es möglich sein soll, die Nichtigkeit auf der Basis erlangter Unterscheidungskraft zu verhindern.

Aus österreichischer Sicht bedeutend ist schließlich die nach spannender Abstimmung mit überwältigender Mehrheit beschlossene Ernennung von PA DI Peter Pawloy zum General Treasurer der AIPPI.

Der nächste AIPPI Kongress wird von 15. bis 18. September 2019 in London stattfinden. Die Arbeitsfragen werden sein:

  • Die Plausibilität im Patentrecht
  • Der Beweis durch Verbraucherumfragen
  • Das Urheberrecht an Werken, die durch Künstliche Intelligenz entstanden sind
  • Der IP-Schaden aufgrund von Verletzungshandlungen, die nicht der Verkauf sind