Nicht jede Entscheidung eines italienischen Gerichts ist in Österreich vollstreckbar

von |Juli 30th, 2014|

Ein italienisches Unternehmen erwirkte in Italien einen Mahnbescheid („decreto ingiuntivo“) gegen eine österreichische Gesellschaft auf Zahlung von knapp 3 Millionen Euro. Das decreto ingiuntivo wurde für sofort (vorläufig) vollstreckbar erklärt, ohne dass die beklagte österreichische Gesellschaft gehört wurde.
Ein decreto ingiuntivo, das nach einem Widerspruch des Schuldners in Italien in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt wird […]